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Das verfassungsrechtliche Hoffnungsprinzip im Strafvollzug - ein hoffnungsloser Fall?
Befindet sich ein Mensch mit begrenzter Lebenserwartung im Strafvollzug, richtet sich seine Hoffnung darauf, die Freiheit möglichst frühzeitig zurückzuerlangen und nicht in Haft versterben zu müssen. Wie dieser Hoffnung eines Gefangenen mit begrenzter Lebenserwartung Rechnung getragen werden kann, ist Gegenstand der Untersuchung. Dabei ist der zentrale Prüfungsmaßstab das Verfassungsrecht respektive die Achtung der Menschenwürde. Auf der Grundlage der Entscheidungen des ...

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